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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand 01.01.2009
§
1
Teilnahme
- Es
können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz sowie eine
ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Darüber hinaus
versichert der Kunde, dass sein Hund frei ist von ansteckenden Krankheiten.
- Der
Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichtsstunde die Trainerin über
aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder
Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
- Ein
Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht. Der Veranstalter
behält sich das Recht vor, Teilnehmer/ Hunde aus triftigen Gründen von
Unterrichtsstunden auszuschließen. Des Weiteren behält er sich vor,
Unterrichtsstunden – etwa Einzelstunden, auch im Rahmen eines
Erziehungsurlaubes - sowie Kurse nach eigenem Ermessen abzusagen o.
abzubrechen. In diesem Fall wird die Gebühr für bereits bezahlte Stunden
anteilig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den
Veranstalter bestehen nicht.
- Die
Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt – es sei denn,
sie werden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen durch den Veranstalter/
Trainer abgesagt. In diesem Fall werden die Unterrichtsstunden nachgeholt.
Ortswechsel behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
- Verspätungen
des Kunden zu Unterrichtsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht
zur Minderung der Vergütung.
§ 2
Bezahlung
- Die
Gebühr für die Gruppenteilnahme/ Kurse ist im Voraus zu bezahlen, die Gebühr
für die Teilnahme an den Welpenspielstunden, an Einzel- und Beratungsstunden,
Themenabenden, Hundewanderungen und sonstigen Veranstaltungen unmittelbar vor
bzw. im Anschluss an einen erfolgten Termin.
- Die
Gebühr für den Erziehungsurlaub ist im Voraus zu bezahlen, weitere Kosten für
die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen sowie für anfallende Fahrtkosten
unmittelbar vor Ort.
- Für
den Fall, dass Einzelstunden nicht in Bad Gandersheim durchgeführt werden,
werden zusätzlich Fahrt kosten pro gefahrenen Kilometer für An- und Abfahrt
von/ nach Bad Gandersheim fällig.
§ 3
Rücktritt
- Bei
Rücktritt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung zu einer Gruppe, bei
Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch der vereinbar ten Ausbildung durch den
Teilnehmer - aus welchen Gründen auch immer – werden grundsätzlich keine
Gebühren rückerstattet.
- Bei
Absage eines schriftlich vereinbarten Erziehungsurlaubes werden folgende
Rücktrittsgebühren fällig: Bis 4 Wochen vor Unterrichtsbeginn 25% der
geleisteten Anzahlung als Ausfallhonorar, bis 14 Tage vor Beginn des vereinbar
ten Erziehungsurlaubes 50%, danach 75%.
- Ein
Einzeltermin gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung und Zusage
beider Seiten als verbindlich! Eine Absage oder Verschiebung eines Termins
durch den Teilnehmer muss mindestens 14 Tage vorher erfolgen. Geschieht dies
nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang angerechnet bzw.
in Rechnung gestellt.
- Bei
Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs/
eine Gruppe zu einem avisierten
Starttermin kann der Kurs durch den Veranstalter kurzfristig abgesagt werden.
In diesem Fall werden bezahlte Gebühren
zurückerstattet.
§ 4
Haftung
- Der
Teilnehmer haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen
verursachten Schäden, auch wenn er auf
Veranlassung des Trainers handelt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung
für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der
gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/ Verletzungen, die durch
teilnehmende Hunde entstehen. Eine Haftung des Veranstalters oder der Trainer
innen wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe
Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde durch den Trainer
aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde
allein die Verantwortung hierfür.
Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss
in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Unterricht und die Benutzung des
Unterrichtsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.
§ 5
Sonstiges
- Eine
Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Teilnehmer
abhängt.
- Gerichtsstand
ist Bad Gandersheim.
- Sollten
einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die
restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.
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