Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand 01.01.2009

§ 1 Teilnahme

  1. Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz sowie eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Darüber hinaus versichert der Kunde, dass sein Hund frei ist von ansteckenden Krankheiten.
     
  2. Der Kunde ist verpflichtet, vor der ersten Unterrichtsstunde die Trainerin über aktuelle Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten, übermäßige Aggressivität oder Ängstlichkeit seines Hundes zu informieren.
     
  3. Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Gruppe besteht nicht. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer/ Hunde aus triftigen Gründen von Unterrichtsstunden auszuschließen. Des Weiteren behält er sich vor, Unterrichtsstunden – etwa Einzelstunden, auch im Rahmen eines Erziehungsurlaubes - sowie Kurse nach eigenem Ermessen abzusagen o. abzubrechen. In diesem Fall wird die Gebühr für bereits bezahlte Stunden anteilig zurückerstattet. Weitere Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter bestehen nicht.
     
  4. Die Unterrichtsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt – es sei denn, sie werden aufgrund unzumutbarer Wetterbedingungen durch den Veranstalter/ Trainer abgesagt. In diesem Fall werden die Unterrichtsstunden nachgeholt. Ortswechsel behält sich der Veranstalter ausdrücklich vor.
     
  5. Verspätungen des Kunden zu Unterrichtsstunden gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.

 § 2 Bezahlung

  1. Die Gebühr für die Gruppenteilnahme/ Kurse ist im Voraus zu bezahlen, die Gebühr für die Teilnahme an den Welpenspielstunden, an Einzel- und Beratungsstunden, Themenabenden, Hundewanderungen und sonstigen Veranstaltungen unmittelbar vor bzw. im Anschluss an einen erfolgten Termin.
     
  2. Die Gebühr für den Erziehungsurlaub ist im Voraus zu bezahlen, weitere Kosten für die Inanspruchnahme zusätzlicher Leistungen sowie für anfallende Fahrtkosten unmittelbar vor Ort.
     
  3. Für den Fall, dass Einzelstunden nicht in Bad Gandersheim durchgeführt werden, werden zusätzlich Fahrt kosten pro gefahrenen Kilometer für An- und Abfahrt von/ nach Bad Gandersheim fällig.

§ 3 Rücktritt

  1. Bei Rücktritt nach erfolgter schriftlicher Anmeldung zu einer Gruppe, bei Nichtteilnahme oder vorzeitigem Abbruch der vereinbar ten Ausbildung durch den Teilnehmer - aus welchen Gründen auch immer – werden grundsätzlich keine Gebühren rückerstattet.
     
  2. Bei Absage eines schriftlich vereinbarten Erziehungsurlaubes werden folgende Rücktrittsgebühren fällig: Bis 4 Wochen vor Unterrichtsbeginn 25% der geleisteten Anzahlung als Ausfallhonorar, bis 14 Tage vor Beginn des vereinbar ten Erziehungsurlaubes 50%, danach 75%.
     
  3. Ein Einzeltermin gilt auch bei telefonischer/mündlicher Vereinbarung und Zusage beider Seiten als verbindlich! Eine Absage oder Verschiebung eines Termins durch den Teilnehmer muss mindestens 14 Tage vorher erfolgen. Geschieht dies nicht oder später, wird die Unterrichtsstunde in vollem Umfang angerechnet bzw. in Rechnung gestellt.
     
  4. Bei Nichtzustandekommen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs/ eine Gruppe zu einem avisierten Starttermin kann der Kurs durch den Veranstalter kurzfristig abgesagt werden. In diesem Fall werden bezahlte Gebühren zurückerstattet.

 § 4 Haftung

  1. Der Teilnehmer haftet für alle von sich, seinem Hund sowie von Begleitpersonen verursachten Schäden, auch  wenn er auf Veranlassung des Trainers handelt. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die durch die Anwendung der gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden/ Verletzungen, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Eine Haftung des Veranstalters oder der Trainer innen wird grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn es läge grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor. Soweit der Kunde durch den Trainer aufgefordert wird, seinen Hund von der Leine zu lösen, übernimmt der Kunde allein die  Verantwortung hierfür. Jegliche Begleitpersonen sind durch den Teilnehmer von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen. Die Teilnahme am Unterricht und die Benutzung des Unterrichtsgeländes erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung.

 § 5 Sonstiges

  1. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg vom Teilnehmer abhängt.
     
  2. Gerichtsstand ist Bad Gandersheim.
     
  3. Sollten einzelne Klauseln der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die restlichen Bestandteile der Geschäftsbedingungen hiervon unberührt.