Vorbereitung für den Wesenstest...

... für Hunde nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden

Nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) vom 12.12.2002, Nds. GVBl. 2003 S. 2, bedarf die Haltung eines gefährlichen Hundes einer Erlaubnis.

Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)

Als gefährlich gelten die in § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und –einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530) genannten Hunde (das heißt: Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Hunde des Typs Pit Bull Terrier und Kreuzungen mit Hunden dieser Rassen oder dieses Typs).

Ferner kann die Gefährlichkeit – und damit die Erlaubnispflicht – eines Hundes einer anderen Rasse oder eines anderen Typs, der eine übersteigerte Aggressivität aufweist, durch die Behörde festgestellt werden (vgl. § 3 Abs. 3 NHundG).
Das heißt: Einen Wesenstest ablegen müssen auch auffällig gewordene Hunde anderer Rassen, wenn ihnen das Ordnungsamt bzw. das Veterinäramt diesen Test auferlegt.

Im Rahmen des Erlaubnisverfahrens ist u. a. erforderlich, die Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten durch einen Wesenstest nachzuweisen (§ 5 Absatz 1 Nr.2 NHundG).

Vom zuständigen Fachministerium benannte, besonders qualifizierte Tierärztinnen und Tierärzte führen den Wesenstest durch.
 
Der Test beinhaltet die Elemente Grundgehorsam, Verhalten des Hundes ohne Hundeführer, Verhalten gegenüber Fahrzeugen, Verhalten gegenüber fremden Personen, Verhalten gegenüber Tieren, Verhalten auf akustische und optische Reize.

Nach dem erfolgreichen Absolvieren eines Wesenstests im Alter von mindestens
15 Monaten kann der Hund der Kategorie 1 von der Maulkorbpflicht befreit werden.

Wesenstest für Hunde nach dem Niedersächsischen Gesetz über das Halten von Hunden.

Ablauf des Wesenstests

Der gesamte Wesenstest (inkl. Pausen und allen Programmpunkten) nimmt ca. 50-60 Minuten pro Hund in Anspruch und wird meist mit vier Hunden durchgeführt. Bevor der Wesenstest als solcher durchgeführt wird, erfolgt die Feststellung der Anwesenheit und Identität der Hunde (Chipkontrolle). Danach werden die Hundebesitzer erst einmal eingewiesen.
Nachdem die Prüfer alles wichtige erläutert haben, wird jedes Tier einzeln untersucht. Den Wesenstest, der auf einem umzäunten und ausbruchssicheren Gelände stattfindet, absolvieren die Hunde einzeln, dadurch haben die anderen Hunde zwischen den Programmpunkten ausreichend Pause.
 
Innerhalb dieser Zeit wird der Hund regelrecht von Reizen überflutet, die ihm im Alltag – wenn überhaupt – innerhalb von mehreren Wochen begegnen. Ein Jogger rennt nicht nur vorbei, sondern stolpert fast in den Hund hinein, ein Radfahrer fährt hektisch klingend in Schlangenlinien auf den Hund zu, der Kinderwagen fährt an ihm vorbei während der Schulranzen neben ihm auf dem Boden landet, ein klappernder Beutel wird ihm vor die Füße geworfen, ein bellender Hund läuft in direkter Nähe vorbei – um nur einige der Aufgaben zu nennen - und der zu testende Hund darf keine negative Reaktion zeigen.
 
Nachdem alle Prüflinge den Wesenstest beendet haben, werden die jeweiligen Besitzer zu Einzelgesprächen aufgerufen, hier erfolgt dann eine kurze Besprechung des Testes und der Besitzer bekommt schon einmal vorab mündlich mitgeteilt, ob sein Schützling nun bestanden hat oder nicht.
 
Mit den Besitzern die einen Sachkundetest machen mussten, wird nun auch noch dieser Test ausführlich besprochen, später erhält man eine schriftliche Bestätigung das man sachkundig ist. Es dürfen nur die Personen den Hund später ausführen, die einen Sachkundenachweis erbracht haben. Man kann also nicht einfach einen Nachbarn der keinen Sachkundenachweis erbracht hat, mit seinem Hund spazieren gehen lassen, weil man selber gerade keine Zeit hat.
 
Die genaue Auswertung des Wesenstests und die Bestätigung das der Hund bestanden hat, bekommt man dann einige Zeit später per Post. Jeder einzelne Punkt des Wesenstests, wird nach einem speziellen System bewertet.

Und wie können wir Ihnen helfen?

Wir helfen Ihnen, Sie und Ihren Hund gezielt auf diesen Test vorzubereiten, damit er sein Leben ohne Maulkorb verbringen darf und geben Ihnen alles mit auf den weiteren Weg, damit es auch so bleibt!
Dieses Vorgehen hat sich in der Vergangenheit sehr bewährt. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Unsere Kurse umfassen mindestens 10 Stunden (Einzel- und Gruppentraining), je nach Auffälligkeiten können auch mehr Unterrichtseinheiten nötig sein.
Wenn Sie Halter einer der oben aufgeführten Rassen (oder deren Kreuzungen) sind, können Sie sich gerne an uns wenden.

Preis

Einzelunterricht pro Stunde bei uns auf dem Platz 47,- €
Einzelunterricht pro Stunde bei Ihnen Zuhause* 50,- €
Einzelunterricht als Kurs über zehn Stunden 450,- €
*(Hausbesuche bis 5km Anfahrt kostenfrei, jeder weitere Kilometer 0,40 Cent)


Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen gültigen Impfschutz sowie eine ausreichende und gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
(siehe Geschäftsbedingungen
)
Daher bitten wir Sie, zur ersten Ausbildungsstunde den gültigen Impfausweis und einen Nachweis über eine bestehende Tierhaftpflichtversicherung unbedingt mitzubringen!

© Hundeschule „De Mechelaar”

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